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Online-Terminbuchung

Informationen zur Neufeststellung der Grundsteuer

  

Für alle Grundstücke wird vom Finanzamt der sog. Grundsteuerwert mit Rückwirkung zum 01.01.2022 von den Finanzämtern neu festgestellt. Die Steuerpflichtigen, die über Grundbesitz verfügen, müssen eine „Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes“ abgeben. Diese muss zwischen dem 01.07.2022 und dem 30.10.2022 in elektronischer Form beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Verantwortlich ist der Grundstückseigentümer, in der Regel übernimmt das auch Ihr Steuerberater. In der Erklärung gegenüber dem Finanzamt sind detaillierte Angaben zu Ihrem Grundbesitz zu machen. Wir als Notare können Sie dadurch unterstützen, indem wir Ihnen einen aktuellen und vollständigen Grundbuchauszug von Ihrem Grundstück zur Verfügung stellen.

Möchten Sie diesen Service in Anspruch nehmen, bitten wir Sie, dafür unser Formular, mit dem die notwendigen Daten abgefragt werden, online auszufüllen. Gerne übermitteln wir Ihnen sodann den Grundbuchzug, den Sie bei Bedarf an Ihren Steuerberater zur weiteren Bearbeitung weiterleiten können.

Für den Grundbuchauszug entstehen bei uns Auslagen des Grundbuchamts in Höhe von 8 € und Gebühren für die Versendung per E-Mail in Höhe von 5 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, insgesamt mithin in Höhe von 15,47 €. Sie erhalten den Grundbuchauszug in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen per E-Mail.

 

Ihr Notar

Karsten Havighorst

 

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Notar Karsten Havighorst
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