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Online-Terminbuchung

Informationen zur notariellen Beglaubigung von Kirchenaustrittserklärungen

  

Der Kirchenaustritt ist für NRW geregelt im Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (Kirchenaustrittsgesetz - KiAustrG).

Für den Austritt aus der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche schreibt das KiAustrG vor, dass die Austrittserklärung öffentlich-rechtlich zu beglaubigen ist.

Notare sind neben dem Amtsgericht befugt, Ihre Unterschrift unter der Austrittserklärung zu beglaubigen. Sie können bei uns kurzfristig innerhalb weniger Tage einen Termin erhalten, eine etwaige Wartezeit beim Amtsgericht entfällt somit. Wenn Sie uns online Ihre Daten zur Verfügung stellen, bereiten wir alles für Sie vor.

Wir setzen uns nach Eingang der Informationen wegen eines Termins mit Ihnen in Verbindung.

 

Ihre Notare

 

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