Nadim Holle

Als einer von drei Fachanwälten für Verkehrsrecht der Kanzlei betreut Rechtsanwalt Nadim Holle Mandanten in allen Fragen rund um das Auto und den Straßenverkehr. Ein Schwerpunkt ist die ganzheitliche Beratung und Vertretung von Autohäusern, Fahrzeugflotten von Unternehmen und Speditionen. Ein reibungsloses Schadenmanagement erleichtert so die Konzentration auf das Kerngeschäft.

Anlässlich eines Verkehrsunfalls kommt es häufig zu vielfältigen Problemen, die die Nerven der Beteiligten oft weit über den Unfall hinaus belasten können. Hier übernimmt Nadim Holle die professionelle Abwicklung von Verkehrsunfällen. Dazu gehören zum Beispiel die Korrespondenz mit den Versicherern und dem Unfallgegner, insbesondere bei unberechtigten Kürzungen der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Er macht für Sie zum Beispiel Schadensersatz für Schäden am Fahrzeug, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und Verdienstausfall geltend, sowie bei Personenschäden ein angemessenes Schmerzensgeld.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren, wenn beispielsweise die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Eintrag im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) drohen.

Auch bei Streitigkeiten rund um den Neu- oder Gebrauchtwagenkauf verhilft Rechtsanwalt Nadim Holle Ihnen zu Ihrem Recht.

Arbeitsschwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsrecht-OWi-Recht
  • Verkehrsrecht-Zivilrecht
  • Versicherungsrecht

Berufliches

  • Studium an den Universitäten Bayreuth und Göttingen
  • 1. Staatsexamen 2003
  • Referendariat am Landgericht Dortmund von 2003 - 2006
  • 2. Staatsexamen 2006
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2006
  • Kanzlei Hüser Bruckmaier Wastl in Unna 2006 – 2014
  • Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht 2010
  • Kanzlei Quast in Ahlen/Sendenhorst 2014 - 2017
  • Gosda Havighorst Huster Rechtsanwälte PartGmbB seit 2018

Mitgliedschaften

Privates

  • verheiratet
  • ein Kind
  • Hobbies: Lesen, Sport (Laufen, Radfahren)

Fortbildungsbescheinigung