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Familienrecht

Zu den schönsten Momenten im Leben gehört sicherlich die Heirat, doch nicht immer hält der Bund fürs Leben.

Im Familienrecht gilt es, nach einer oft schmerzhaften Trennung vernünftige Wege zu finden, die anstehenden Probleme zu lösen. Diese sind so vielschichtig wie das Leben. Gesetze und Rechtsprechung sind komplex.

Möchten Sie einem Streit über die Auseinandersetzung nach einer möglichen Trennung vorbeugen, empfiehlt es sich, bereits vor der Eheschließung über einen Ehevertrag nachzudenken. Ein solcher Vertrag kann sowohl vor der Eheschließung, als auch während bestehender Ehe geschlossen werden. Letztlich kann ein Ehevertrag als Trennungs- und/oder Scheidungsvereinbarung dazu dienen, eine Einigung von Eheleuten rechtssicher zu protokollieren, die sich bereits getrennt haben.

In Eheverträgen wie in Scheidungsvereinbarungen können Regelungen zum Güterstand getroffen werden, z.B. eine modifizierte Zugewinngemeinschaft oder die Gütertrennung. Dies kann nicht nur Hilfe bei der Vermögensauseinandersetzung sein, sondern auch das Vermögen oder Unternehmen eines Ehegatten vor dem Zugriff des anderen Ehegatten oder Gläubigern schützen.

Es kann geregelt werden, welcher Ehegatte nach einer Trennung und Ehescheidung die gemeinsame Immobilie übernimmt, z.B. gegen Vereinbarung einer Ausgleichszahlung und/oder Freistellung von Bankverbindlichkeiten.

Unterhaltsansprüche können konkret geregelt oder der Höhe nach begrenzt sowie zeitlich befristet werden.

Es sind weiterhin Regelungen zum sog. Versorgungsausgleich, also dem gesetzlich vorgesehenen Ausgleich von in der Ehezeit erworbenen oder ausgebauten Rentenrechten, möglich bis hin zu dessen vollständigen Ausschluss.

Eheverträge können in Abstimmung mit dem Steuerberater auch als Instrument zur Steuerreduzierung eingesetzt werden, z.B. durch die sogenannte Güterstandsschaukel.

Gerade in Fällen nichtehelicher Lebensgemeinschaften, für die nur lückenhaft gesetzliche Regelungen bestehen, kann ein notarieller Partnerschaftsvertrag sinnvoll sein.

Der Notar begleitet in Familiensachen nicht nur Trennung und Scheidung, sondern auch die Planung der Vermögensnachfolge in Übertragungs- und Schenkungsverträgen. Hierzu finden Sie weitere Informationen in unserer Rubrik Vorsorge und Vermögensgestaltung.

Ein weiteres Gebiet sind sog. familienrechtliche Anordnungen und Adoptionen, also die Annahme von Minderjährigen oder Volljährigen als Kind.

Wir unterstützen Sie gern bei der Klärung Ihrer Fragen zu den vorstehenden Themengebieten und helfen Ihnen, sachgerechte Lösungen zu erarbeiten und durch entsprechende notarielle Urkunden umzusetzen.

Ihre Notare

Christian Huster

Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Telefon: 02382 / 91877 45

ch@anwalt-ahlen.de

 

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Ralf Gosda

Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

 

Telefon: 02382 / 918 77 23

rg@anwalt-ahlen.de
 

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